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Aktuelles zum Erbrecht
Testament eines Demenzkranken
Trägt ein möglicher Erbe vor, ein Testament sei wegen fortschreitender Demenz (Alzheimer) des Verfassers unwirksam und kann er sich auf ein Sachverständigengutachten und den Bericht eines Internisten berufen, so muss das Gericht auf die Frage der Testierunfähigkeit eingehen. Ansonsten ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) der Anspruch des Erben auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt.
Die Richter machten zudem in der Entscheidung darauf aufmerksam, dass es grundsätzlich zulässig sei, wenn in einem Testament auf eine andere wirksame letztwillige Verfügung, insbesondere auf ein notarielles Testament, verwiesen wird. In einem solchen Fall der Bezugnahme auf eine andere formwirksame letztwillige Verfügung von Todes wegen sei es auch nicht erforderlich, dass das verweisende Testament selbst isoliert verständlich bleibe und die Bezugnahme lediglich der Erläuterung diene. BGH, IV ZR 21⁄09
Autor: Maria U. Lottes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Düsseldorf
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