Logo Anwaltskanzlei Lottes

  Wir setzen uns für Sie ein!

LinksSitemapImpressum

Bildleiste Anwaltskanzlei Lottes

Online
Rechtsberatung

Online-Beratung

Online-Scheidung

(sofern die Voraussetzungen vorliegen)

Formulare

Kosten

rss feed icon   neueste Entscheidungen

 

 

Fortbildungsbescheinigung DAI Arbeitsrecht Kündigung

FORTBILDUNGS
SIEGEL

Arbeitsrecht⁄
Kündigungsschutzrecht

 

Fortbildungsbescheinigung des DAV

im
Familienrecht
und
Erbrecht

 

 

Aktuelles zum Erbrecht

Testament eines Demenzkranken

Trägt ein möglicher Erbe vor, ein Testament sei wegen fortschreitender Demenz (Alzheimer) des Verfassers unwirksam und kann er sich auf ein Sachverständigengutachten und den Bericht eines Internisten berufen, so muss das Gericht auf die Frage der Testierunfähigkeit eingehen. Ansonsten ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) der Anspruch des Erben auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt.

Die Richter machten zudem in der Entscheidung darauf aufmerksam, dass es grundsätzlich zulässig sei, wenn in einem Testament auf eine andere wirksame letztwillige Verfügung, insbesondere auf ein notarielles Testament, verwiesen wird. In einem solchen Fall der Bezugnahme auf eine andere formwirksame letztwillige Verfügung von Todes wegen sei es auch nicht erforderlich, dass das verweisende Testament selbst isoliert verständlich bleibe und die Bezugnahme lediglich der Erläuterung diene. BGH, IV ZR 21⁄09
Autor: Maria U. Lottes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Düsseldorf

nach oben

 

Pfeil    Weitere Artikel zum Erbrecht,
        insbesondere zur Testamentsvollstreckung, zum Widerruf eines Testaments,
        zu Sparbüchern, zum Erbschein und Pflichtteilsentzug finden Sie hier.

Pfeil    Artikel zum Familienrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht finden Sie hier.