Logo Anwaltskanzlei Lottes

  Wir setzen uns für Sie ein!

LinksSitemapImpressum

Bildleiste Anwaltskanzlei Lottes

Online
Rechtsberatung

Online-Beratung

Online-Scheidung

(sofern die Voraussetzungen vorliegen)

Formulare

Kosten

rss feed icon   neueste Entscheidungen

 

 

Fortbildungsbescheinigung DAI Arbeitsrecht Kündigung

FORTBILDUNGS
SIEGEL

Arbeitsrecht⁄
Kündigungsschutzrecht

 

Fortbildungsbescheinigung des DAV

im
Familienrecht
und
Erbrecht

 

Archiv

Im Archiv befinden sich Artikel zu Entscheidungen, die einige Zeit zurückliegen. Von Ausnahmen abgesehen entsprechen sie aber immer noch dem heutigen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung und weisen einen für Sie vorteilhaften Informationsgehalt auf.

 

Aktuelles zum Familienrecht

Die Reform des familienrechtlichen Verfahrens

Zum 1.9.2009 wird das neue Gesetz zum Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft treten.

In diesem Gesetz wird das gerichtliche Verfahren in Familiensachen zum ersten Mal in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt. Außerdem enthält dieses Gesetz eine neue Verfahrensordnung für Betreuungs-, Unterbringungs-, Nachlass- und Registersachen. Das bisher geltende Verfahrensgesetz (FGG) für diese Verfahren stammt aus dem Jahr 1898.

Das neue FamFG beinhaltet eine vollständige, modernisierte Verfahrensordnung mit verständlichen, überschaubaren und einheitlichen Strukturen für die Scheidung und die sonstigen verschiedenen Materien.

Von besonderer Bedeutung sind die Neuerungen in Kindschaftssachen.

Dazu im Einzelnen:

  • Dringliche Kindschaftssachen, insbesondere Streitigkeiten über das Umgangsrecht, müssen vorrangig durchgeführt werden. Um die Verfahrensdauer zu verkürzen soll spätestens ein Monat nach Eingang des Antrags ein Erörterungstermin mit allen Beteiligten stattfinden.
  • Das Gericht soll den Versuch einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts unternehmen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.
  • Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des Kindes werden verstärkt. Dem Kind kann ein Verfahrensbeistand beigeordnet werden.
  • Die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen wird effektiver.
  • Die Umsetzung des Umgangsrechts kann in schwierigen Fällen durch Beiordnung eines Umgangspflegers sichergestellt werden.
  • Das Vormundschaftsgericht wird aufgelöst und seine Aufgaben werden an das Familiengericht und Betreuungsgericht übertragen.

Im Unterhaltsrecht wird das Verfahren zur Auskunftserteilung und zur Abänderung von Unterhaltstiteln reformiert.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht verpflichtet sein, Auskünfte vom Gegner, von einem Dritten oder sogar vom Finanzamt einzuholen, das insoweit zur Auskunftserteilung verpflichtet ist. Dies ist gegenüber dem derzeitigen Rechtszustand eine erhebliche Verbesserung zu Gunsten des Auskunftsberechtigten.
  • Bei der Unterhaltsabänderung soll es in Zukunft gleiche Einsatzzeitpunkte für die Herabsetzung sowie die Erhöhung des Unterhaltes geben, um eine Gleichbehandlung von Unterhaltsgläubiger und Unterhaltsschuldner zu erzielen.

Die neuen Zuständigkeiten des Großen Familiengerichts

Um einen einheitlichen Rechtsweg für alle durch den sozialen Verband von Ehe und Familie sachlich verbundenen Rechtsstreitigkeiten vermögensrechtlicher Art zu schaffen, werden die im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe anfallenden Entscheidungen dem Familiengericht übertragen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Unbenannte Zuwendungen
  • Ansprüche aus Ehegatten-Innengesellschaft oder Miteigentumsgemeinschaften
  • Aufteilung von Steuerguthaben
  • Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern
  • Gesamtschuldnerausgleich

Die Schaffung des Großen Familiengerichts mit seiner erweiterten Kompetenz und einer einheitlichen Verfahrensordnung ist längst überfällig. Es bleibt zu hoffen, dass damit auch gerechtere Ergebnisse für die scheidungswilligen Eheleuten zu erzielen sind.
Autor: Maria U. Lottes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Düsseldorf

nach oben

 

Pfeil    Weitere Artikel zum Familienrecht,
        insbesondere zur Scheidung, zum Unterhalt, zur Heirat und
        zum Namensrecht finden Sie hier.

Pfeil    Artikel zum Erbrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht finden Sie hier.