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Fortbildungsbescheinigung DAI Arbeitsrecht Kündigung

FORTBILDUNGS
SIEGEL

Arbeitsrecht⁄
Kündigungs-
schutzrecht

 

Fortbildungsbescheinigung des DAV

im
Familienrecht
und
Erbrecht

 

 

Arbeitsrecht

Arbeitsgericht Düsseldorf, Rechtsanwalt Arbeitsrecht
Arbeitsgericht Düsseldorf

Das Arbeitsrecht befasst sich nicht nur mit der Abwehr unberrechtigter Kündigungen von Arbeitsverhältnissen, der Kündigungsschutzklage. Außerdem steht die Anwaltskanzlei Lottes Ihnen auch bei einem beruflichen Wechsel sowie der drohenden Versetzung zur Verfügung.

Bei der Beurteilung der Fragen des Individualarbeitsrechtes begleiten wir unsere Mandanten auch ohne nach außen in Erscheinung zu treten, auch wenn Sie nicht in Düsseldorf wohnen.

Bei folgenden Problemstellungen im Arbeitsrecht stehen wir Ihnen kompetent zur Seite:

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Kündigungsschutz

Das wichtigste Tätigkeitsfeld ist das Angreifen einer arbeitgeberseitigen Kündigung durch Erhebung einer so genannten Kündigungsschutzklage.

Kündigungsschutz kann auch in Kleinbetrieben bestehen

Selbst bei Kleinbetrieben, die nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, kann die Kündigung eines Mitarbeiters problematisch sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Arbeitnehmer selbst in Betrieben, wo die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes keine Anwendung finden, Kündigungen nicht schutzlos ausgeliefert. Vielmehr sind diese Arbeitnehmer in einem gewissen Rahmen vor einer "sitten- oder treuwidrigen" Ausübung des Kündigungsrechts durch den Arbeitgeber geschützt.

Gerade bei lang dauernden Arbeitsverhältnissen wirkt eine Kündigung oft wie ein Erdbeben. Plötzlich kommt alles zusammen: der Verlust des Arbeitsplatzes, Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit sowie das Angebot, den Arbeitsvertrag gegen eine Abfindung aufzuheben.

Wir als Rechtsanwälte prüfen für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden. Abgrenzungsfragen stellen sich auch zwischen dem Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers und eines leitenden Angestellten.

Kündigungsschutz bei Betriebsübergang

Kündigungsschutz ist auch dann gegeben, wenn wegen eines Betriebsüberganges eine Kündigung ausgesprochen wurde.

Häufig tritt noch hinzu, dass nach der Kündigung ausstehender Lohn bzw. ausstehendes Gehalt oder Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) nicht geleistet werden oder das Zeugnis nicht erteilt wird.

Die rechtliche Beurteilung unterliegt einem ständigen Wandel in der Rechtsprechung, insbesondere durch den Europäischen Gerichtshof.

In diesen Situationen können Ihnen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt helfen. Unser Ziel ist es, eine umfassende, kompetente Beratung sicherzustellen. Nur so kann es vermieden werden, bei der Fülle der Probleme nicht den Überblick zu verlieren.

Unsere Empfehlung: "Frag' einen Rechtsanwalt!"

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Abfindung

Eine Abfindung zählt nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zum lohnsteuerpflichtigen Einkommen, auch wenn Sie nach einer Kündigung zusätzlich zu dem ausstehenden Gehalt gezahlt wird. Sie muss zwingend in der Steuererklärung angegeben werden.

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Autor: Maria U. Lottes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Düsseldorf