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Fortbildungsbescheinigung DAI Arbeitsrecht Kündigung

FORTBILDUNGS
SIEGEL

Arbeitsrecht⁄
Kündigungs-
schutzrecht

 

Fortbildungsbescheinigung des DAV

im
Familienrecht
und
Erbrecht

 

 

Vor Gericht

Zivilprozess

Zu diesem Verfahren zählt z. B. auch der Mietprozess, also das Räumungsverfahren gegen Ihren Mieter oder die Auseinandersetzung über Schönheitsreparaturen, Mängelbeseitigung und verschiedenes mehr.

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Vorbereitung

Sie entscheiden sich, sich in einem solchen oder jedem anderen Konfliktfall anwaltlich beraten zu lassen. Deshalb vereinbaren Sie einen Termin mit der Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens. Bereits im Vorfeld sollten Sie darauf achten, alle Daten und Unterlagen (z. B. Mietverträge oder sonstige Verträge, Briefwechsel, Mahnungen), die mit dem Konflikt zu tun haben, zu sammeln und sich den chronologischen Ablauf der Ereignisse zu notieren. Heben Sie auch die Umschläge von Briefen auf, damit ich die Zugangsdaten ausrechnen kann.

  • Unterlagen sammeln und ordnen;
  • chronologische Aufstellung der Ereignisse;
  • Aufstellung möglicher Zeugen.

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Das erste Beratungsgespräch in der Anwaltskanzlei Lottes

Im ersten Beratungsgespräch besprechen wir, außer bei besonders komplexen Fällen, bereits die wesentlichen Grundzüge des weiteren Vorgehens. Deshalb ist es wichtig, dass Sie dieses Gespräch gut vorbereiten.

Schilderung der Ausgangslage

Im ersten Schritt bitte ich Sie um eine kurze Schilderung der Ereignisse. Ich möchte dabei von Ihnen wissen:

  • Was ist wirklich passiert?
  • Wer ist beteiligt?
  • Welches Ziel verfolgen Sie mit der anwaltlichen Beratung?
  • Was haben Sie für Unterlagen bzw. Zeugen?

Nur wenn Sie mir alle Ihnen bekannten Fakten wahrheitsgemäß nennen und ich alle Einzelheiten kenne, kann ich die Erfolgsaussichten Ihres besonderen Falles realistisch einschätzen und verhindern, dass Fristen versäumt werden oder Forderungen verjähren. Dabei kann die Prüfung Ihres Falles auch ergeben, dass von einer Klage abzuraten ist, wenn Ihr Fall keine Aussicht auf Erfolg hat.

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Kostenberatung

Als nächstes werde ich Ihnen erklären, welche Kosten auf Sie zukommen könnten. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.anwaltskanzlei-lottes.de/kosten.html.

Dann ist zu klären, wer die Kosten übernimmt.

  • Besitzen Sie eine Rechtschutzversicherung? Dann benötige ich die Daten der Versicherung (Name der Versicherung, Ihre Mitgliedsnummer). Ich werde prüfen, ob die Versicherung bereit ist, die Kosten zu übernehmen. Die Entscheidung der Versicherung kann einige Tage in Anspruch nehmen.

  • Können Sie für ein Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen? Über diese Frage kann ich Sie beraten. Letztendlich entscheidet das Gericht, das für das Verfahren zuständig ist, ob Ihnen dafür Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Das Gericht prüft hierzu Ihre finanzielle Bedürftigkeit und die Erfolgsaussichten der Klage.

  • Kommt keine der beiden Alternativen in Betracht, müssen Sie die Kosten selbst tragen.

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Besprechung des weiteren Vorgehens

Wenn wir uns grundsätzlich einig sind, dass ich das Mandat übernehmen soll, klären wir im nächsten Schritt, wie weiter vorgegangen werden soll. Hierfür können zunächst eine Recherche und eine intensive Prüfung der Ausgangslage nötig sein.

Sofern Sie einen Anspruch geltend machen wollen, besprechen wir in der Regel auch die Frage, inwiefern eine Klage für Ihre Ziele sinnvoll ist. Dabei spielt nicht nur das Kostenrisiko eine Rolle, das Sie bei Klagen beachten müssen. Zu überlegen ist auch die Tatsache, dass die Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht häufig sehr lange dauern kann (mehr als ein Jahr Verfahrensdauer ist keine Ausnahme). Räumungsverfahren laufen jedoch üblicherweise schneller ab.

Ich werde Sie bitten, eine Vollmacht zu unterschreiben. Nur damit bin ich berechtigt, Sie zu vertreten und werde weiter für Sie tätig.

  • Unterlagen zur Rechtschutzversicherung (z. B. Mitgliedsnummer) mitbringen.
  • Sozialhilfebescheid, Bestätigung zum Nettoeinkommen oder andere Unterlagen mitbringen, mit denen ich die finanzielle Bedürftigkeit abschätzen kann.
  • Vollmacht unterschreiben.

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Versuch der außergerichtlichen Einigung

Je nach Fallgestaltung werde ich Ihnen vorschlagen, den Konflikt zunächst ohne eine Klage vor Gericht beizulegen. Dafür kann ich zum Beispiel ein Schreiben an die Gegenseite (im Normalfall also an Ihren Konfliktgegner selbst oder aber dessen Anwalt) verfassen, in dem ich Ihre Forderungen nenne und juristisch begründe. Sollte die Gegenseite hierauf nicht eingehen, ist im nächsten Schritt zu überlegen, ob eine Klage eingereicht werden soll.

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Gerichtsverfahren

Entscheiden Sie sich für eine Klage, müssen Sie als Kläger zunächst einen Vorschuss auf die Prozesskosten an das Gericht zahlen. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem sogenannten "Streitwert". Üblicherweise bildet der Betrag der Forderung, die eine Partei gegen die andere erhebt den Streitwert. Beachten Sie, das Gericht wird nicht tätig, bevor die Kosten nicht bei Gericht eingezahlt sind.

Ich verfasse einen Schriftsatz, in dem ich die Faktenlage darstelle, die Forderungen nenne, die Sie gerichtlich durchsetzen wollen, und alle Argumente anführe, die diese Forderungen begründen. Nach Rücksprache mit Ihnen schicke ich diesen Schriftsatz an das Gericht und reiche damit die Klage ein.

Das Gericht leitet den Schriftsatz an die Gegenseite weiter, die nun die Möglichkeit zur Erwiderung hat.

Das Gericht bestimmt einen Termin für die Güteverhandlung, bei der es einen Vorschlag zur Einigung beider Parteien unterbreitet. Wird der Vorschlag nicht angenommen und können die Parteien sich auch ansonsten nicht einigen, folgt in der Regel direkt im Anschluss die mündliche Verhandlung.

Bei der mündlichen Verhandlung vertrete ich Sie. Sofern das Gericht Ihre persönliche Anwesenheit nicht anordnet, besprechen wir, ob Sie trotzdem persönlich erscheinen sollten. In der Verhandlung stellen beide Parteien die Fakten aus ihrer Sicht dar und tragen die Argumente für ihre Position vor, soweit dies nicht bereits in der Güteverhandlung erfolgt ist. Falls die Faktenlage nicht eindeutig ist, kommt es zu einer Beweisaufnahme: Hierzu werden die von den Parteien genannten Zeugen oder Sachverständigen geladen und angehört. Am Ende der mündlichen Verhandlung können beide Parteien noch einmal Stellung nehmen.

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Urteil

Anders als aus dem Fernsehen bekannt, wird das Urteil in der Realität häufig nicht direkt nach der mündlichen Gerichtsverhandlung verkündet. Am Ende der Verhandlung nennt der Richter oder die Richterin vielmehr einen gesonderten Termin, an dem das Urteil bekannt gegeben wird. Zu diesem Termin müssen Sie nicht erscheinen. Beide Parteien bekommen das Urteil zugeschickt.

Falls die Klage keinen Erfolg hatte, prüfe ich für Sie, ob eine Berufung zum Landgericht oder Oberlandesgericht gegen das Urteil sinnvoll erscheint.

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Abrechnung

Das Gerichtsurteil bestimmt auch, welche Kosten welche Partei trägt.

Falls das Gericht einem Kläger Recht gibt, muss die Gegenseite die Gerichtskosten, Ihre Anwaltskosten - soweit sie den gesetzlichen Gebühren entsprechen - sowie die Kosten für die Beweisaufnahme (z. B. die Ladung von Zeugen und Sachverständigen) tragen. Häufig ist es jedoch so, dass beide Parteien teilweise Recht bekommen, und auch die Kosten entsprechend aufgeteilt werden.

In jedem Fall tragen Sie auch als Gewinner eines Prozesses immer ein Kostenrisiko: Sollte Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig sein, müssen Sie die durch meine Tätigkeit entstandenen Kosten und die Gerichtskosten selbst tragen.

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Autor: Maria U. Lottes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Düsseldorf